Ann-Kathrin Offermann Ambulanter Pflegedienst Niederrhein

Pflegeberatungsgespräch in - Rees Isselburg Mehrhoog Anholt Hamminkeln Kalkar Emmerich Bocholt Dingden Megchelen Millingen Haldern

Wir unterstützen Sie in jeder Lebenslage bei der häuslichen Pflege und Hauswirtschaft.

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Terminvereinbarung Pflegeberatungsgespräch

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Ihre persönliche & unabhängige Pflegeberatung

Gerne unterstützen wir Sie als Ihr Ansprechpartner mit unserem Wissen und langjähriger Erfahrung rund um das Thema Pflege und Betreuung.

Wir bieten Ihnen Pflegeberatung nach § 37(3) SGB XI (Pflichtberatung) und helfen Ihnen, Ihren individuellen Pflegebedarf zu ermitteln. Ebenso geben wir Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen mögliche Finanzierungsmöglichkeiten. 

Gerne auch bei Ihnen zu Hause

Uns ist der persönliche Kontakt mit Ihnen sehr wichtig, um mit Ihnen gemeinsam bestmögliche Lösungen für Ihre Situation zu finden und durch die persönliche Pflegeberatung Ihnen möglichst lange den Verbleib in Ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Die Beratung bei uns ist für Sie kostenfrei.

Ambulanter Pflegedienst Niederrhein Beratungsgespräch
Pflege in häuslicher Umgebung Pflegedienst Niederrhein

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Gerne unterstützen wir Sie als Ihr Ansprechpartner mit unserem Wissen und langjähriger Erfahrung rund um das Thema Pflege und Betreuung.

Wir bieten Ihnen Pflegeberatung nach § 37(3) SGB XI (Pflichtberatung) und helfen Ihnen, Ihren individuellen Pflegebedarf zu ermitteln. Ebenso geben wir Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen mögliche Finanzierungsmöglichkeiten. 

Gerne auch bei Ihnen zu Hause

Uns ist der persönliche Kontakt mit Ihnen sehr wichtig, um mit Ihnen gemeinsam bestmögliche Lösungen für Ihre Situation zu finden und durch die persönliche Pflegeberatung Ihnen möglichst lange den Verbleib in Ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Die Beratung bei uns ist für Sie kostenfrei.

APN ambulanter pflegedienst Niederrhein Behandlungspflege

Tipp:

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche ist in § 37(3) SGB XI geregelt und hängt vom festgestellten Pflegegrad ab:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 unterstützen wir sie mindestens einmal im halben Jahr.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 beraten wir Sie mindestens vierteljährlich.

Wenn Sie mehr über die Pflegeberatung bei uns erfahren möchten, haben wir Ihnen nachfolgend Informationen zur

zusammengestellt. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.

APN ambulanter pflegedienst Niederrhein Behandlungspflege

Tipp:

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche ist in § 37(3) SGB XI geregelt und hängt vom festgestellten Pflegegrad ab:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 unterstützen wir sie mindestens einmal im halben Jahr.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 beraten wir Sie mindestens vierteljährlich.

Wenn Sie mehr über die Pflegeberatung bei uns erfahren möchten, haben wir Ihnen nachfolgend Informationen zur

zusammengestellt. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.